Urteil vom Amtsgericht Köln - 266 C 38/05

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 91,19 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 29.10.2004 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 16,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz ab 08.01.2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 79 % und haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu 21 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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