Urteil vom Amtsgericht Köln - 221 C 105/06

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 19,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz seit dem 30.03.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagten 1.270,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz seit dem 06.05.2006 zu zahlen.

Des weiteren wird der Kläger verurteilt, an die Beklagten 4.656,- Euro nebst Zin-sen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.05.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrags. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstrecken-den Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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