Urteil vom Amtsgericht Köln - 205 C 407/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 219,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 04. August 2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 56 % die Klägerin, zu 44 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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