Urteil vom Amtsgericht Köln - 118 C 142/06
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
1
Tatbestand:
2Von der Darstellung des Tatbestandes wird im Hinblick auf § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
3Entscheidungsgründe:
4Die Klage ist zulässig, aber unbegründet.
5Dem Kläger steht ein Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.
6Zwar liegt in der unverlangt eingesandten Werbe-E-mail des Beklagten vom 04.11.2005 grundsätzlich ein unterlassungsrelevanter Eingriff in die Rechte des Klägers und Empängers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl. nur OLG Düsseldorf MMR 2004, 820). Eine konkludente Einwilligung des Empfängers liegt nicht vor; diese lässt sich insbesondere nicht durch ein potenzielles Interesse am Inhalt der E-mail ersetzen (OLG Düsseldorf aaO).
7Im vorliegenden Fall hat der Beklagte jedoch jegliche Wiederholungsgefahr unmittelbar ausgeräumt, indem er – entgegen dem durch den Kläger in Bezug genommenen Fall des OLG Düsseldorf – sofort eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Auch aus dem Inhalt der streitbefangenen E-mail ergibt sich deutlich, dass es sich um eine "einmalige Info-Werbung" handelte, die keine Wiederholung erwarten ließ.
8Unter diesen Umständen bestand ein Unterlassungsanspruch der Zedentin nicht; dieser wäre es vielmehr zuzumuten gewesen, entweder abzuwarten oder zunächst selbst kurz an den Beklagten etwa durch eine Antwort-E-mail heranzutreten und um zukünftige Unterlassung zu bitten. Gerade im Hinblick darauf, dass es sich bei dem Absender um eine Rechtsanwaltskanzlei handelt, die sich der Rechtswidrigkeit ihres Tuns im Wiederholungsfall bei Widerspruch bewusst sein muß, hätte eine solche Kontaktaufnahme nahegelegen. Die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts war weder erforderlich noch angemessen; die Klage war daher abzuweisen.
9Die prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.
10Streitwert: € 459,40
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