Urteil vom Amtsgericht Köln - 212 C 91/06

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner wird verurteilt, an die Klägerin € 550,22 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.2006 abzüglich am 05.05.2006 gezahlter € 350,00 sowie € 1,50 an Mahnkosten zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 44% und die Beklagten zu 56%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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