Beschluss vom Amtsgericht Köln - 71 IK 357/06

Tenor

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des V. D. , C.str Köln

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt N. A., Leipzig

wird der Eröffnungsantrag des Schuldners vom 11.08.2006 als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

Gegenstandswert (§ 58 GKG): bis 300,00.


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