Urteil vom Amtsgericht Köln - 266 C 197/06

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 522,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 23. Mai 2006 zu zahlen.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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