Urteil vom Amtsgericht Köln - 268 C 329/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der aus dem Urteil zu vollstreckenden Beträge abwenden, wenn die Beklagte nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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