Urteil vom Amtsgericht Köln - 118 C 608/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 398,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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