Urteil vom Amtsgericht Köln - 128 C 406/06

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 730,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.02.2005 sowie weitere € 68,61 nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.10.2006 zu zahlen.

2.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegen-einander aufgehoben.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite vorher Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.


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