Beschluss vom Amtsgericht Köln - 304 F 146/06

Tenor

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Töchter K., geb. .1996 und M., geb. 1999, wird auf die Kindesmutter übertragen.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn S., geb. am 1997,

wird auf den Kindesvater übertragen.

Im übrigen werden die Anträge der Kindeseltern zurückgewiesen.

Die einstweilige Anordnung vom 24.01.2007 bleibt bis zur Rechtskraft dieser Entschei-dung aufrechterhalten.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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