Urteil vom Amtsgericht Köln - 143 C 160/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 156,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.11.2006 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.


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