Urteil vom Amtsgericht Köln - 128 C 633/06

Tenor

1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 598,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.11.2006 zu zahlen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4.) Die Berufung wird zugelassen.


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