Urteil vom Amtsgericht Köln - 138 C 358/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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