Urteil vom Amtsgericht Köln - 269 C 137/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.963,65 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.10.2006 sowie vorgerichtliche nichtanrechenbare Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 148,33 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10% und die Beklagte zu 90%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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