Urteil vom Amtsgericht Köln - 142 C 238/07

Tenor

Es wird festgestellt, dass die dem Kläger von der Beklagten im Rahmen des Bonusprogramms „Miles&More“ gutgeschriebenen 120.000 Meilen durch die Kündigung vom 22.02.2007 nicht verfallen sind.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages; der Beklagte wird nachgelassen die Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.


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