Urteil vom Amtsgericht Köln - 214 C 218/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 666,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.11.2006 zu zahlen. In Höhe von 1.386,00 € hat sich die Hauptsache erledigt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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