Beschluss vom Amtsgericht Köln - 303 F 148/08

Tenor

Dem Vater wird das Aufenthaltbestimmungsrecht für Jainaba Manneh vorläufig entzogen und insoweit Ergänzungspflegeschaft angeordnet.

Dem Vater wird untersagt, das gemeinsame Kind der Parteien aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland heraus zu verbringen.

Die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland werden ersucht, jede Ausreise des Kindes aus der Bundesrepublik Deutschland sowie den Schengener Vertragsstaaten zu verhindern.

Zum Ergänzungspfleger wird bestellt: Amt für Kinder, Jugend und Familie


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