Urteil vom Amtsgericht Köln - 143 C 512/07

Tenor

Die Beklagte wird ver¬ur¬teilt,

an den Kläger 545,94 Euro (in Wor¬ten: fünfhundertfünfundvierzig Euro und vierundneunzig Cent) nebst Zin¬sen in Höhe von 5 Pro¬zent¬punk¬ten über dem je¬wei¬li-gen Ba¬sis¬zins¬satz seit dem 21.08.2006 zu zah¬len.

Die wei¬te¬re Kla¬ge wird ab¬ge¬wie¬sen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 6/10, der Kläger zu 4/10.

Die¬ses Ur¬teil ist vor¬läu¬fig vollstreck¬bar.


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