Urteil vom Amtsgericht Köln - 224 C 124/08

Tenor

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 188,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 02.04.2008 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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