Urteil vom Amtsgericht Köln - 269 C 339/08

Tenor

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 2.500,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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