Urteil vom Amtsgericht Köln - 134 C 267/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

1. an die Kläger 1.621,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über

dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2008 zu zahlen,

2. den Kläger zu 2) von vorgerichtlichen Anwaltsgebühren in Höhe von 316,18 €

freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung der

Kläger in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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