Urteil vom Amtsgericht Köln - 134 C 57/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 293,75 € nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.08 sowie

anteilige Rechtsanwaltskosten in Höhe von 43,10 € nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.08 zu zahlen;

im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 9/14, die Beklagte 5/14.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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