Urteil vom Amtsgericht Köln - 201 C 111/09

Tenor

1. Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an die Kläger 51,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 27.09.2009 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1/6 und die Kläger zu je 5/12.

3. Das Urteil ist vorläufig vllstreckbar.


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