Urteil vom Amtsgericht Köln - 261 C 194/08

Tenor

1.) Die Beklagte wird unter Klageabweisung im übrigen verurteilt, an den Kläger 2.338,00 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. März 2008 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i. H. v. 61,88 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. August 2008 zu zahlen.

2.) Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % der zu vollstreckenden Beträge vorläufig vollstreckbar.


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