Urteil vom Amtsgericht Köln - 129 C 85/09

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 123,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.06.2009 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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