Urteil vom Amtsgericht Köln - 124 C 81/10

Tenor

Der am 19.03.2009 erlassene Vollstreckungsbescheid des AG Wedding (Az.: 09-2240151-0-9), dem Beklagten zugestellt am 18.12.2009, wird aufgehoben, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, Mahnkosten zu zahlen, die einen Betrag von 6,00 € übersteigen. Er wird des Weiteren aufgehoben, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, Zinsen aus 269,88 € seit dem 07.11.2008 zu zahlen, die einen Betrag von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz übersteigen. Insoweit wird die Klage abgewiesen. Im Übrigen bleibt der Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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