Beschluss vom Amtsgericht Köln - 539 Ds 99/09

Tenor

Das als Erinnerung zu wertende Rechtsmittel des Nebenklagevertreters vom 30.03.2010 wird - soweit nicht durch Beschluss der Rechtspflegerin beim Amtsgericht Köln durch Beschluss vom 15.04.2010 eine Abhilfe erfolgt ist, kostenpflichtig zurückgewiesen.


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