Urteil vom Amtsgericht Köln - 142 C 153/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.200,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.03.2010 zu zahlen.

 

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.


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