Urteil vom Amtsgericht Köln - 264 C 311/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Klägerin 1.587,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.05.2009 und vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 229,55 € zu zahlen sowie den Kläger von der Rechnung des Sachverständigen S. in Höhe von 481,81 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 71 % und der Kläger zu 29 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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