Urteil vom Amtsgericht Köln - 124 C 378/10

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages

abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit

in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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