Urteil vom Amtsgericht Köln - 114 C 308/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.12.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 15 % der Kläger, zu 85 % die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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