Urteil vom Amtsgericht Köln - 146 C 79/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.417,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06., sowie aussergerichtliche Kosten in Höhe von 195,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06. zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 54 % und die Klägerin 46 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des vollstreckungsfähigen Betrages vorläufig vollstreckbar.


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