Urteil vom Amtsgericht Köln - 143 C 275/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 600,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.05.2010 zu zahlen sowie ihn von Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte I T C & Partner in H. in Höhe von 83,53 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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