Urteil vom Amtsgericht Köln - 265 C 373/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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