Beschluss vom Amtsgericht Köln - 325 F 316/11

Tenor

In der Familiensache

wird bezüglich der Kinder I L , E L , B L und M L Ergänzungspflegschaft gem. § 1909 BGB mit folgendem Aufgabenkreis angeordnet:

              Entgegennahme der Zustellung einer möglichen familiengerichtlichen              Genehmigung betreffend die Erbausschlagung vom 17.02.2011,              sowie die Ausübung der diesbezüglichen Beschwerderechte des              Kindes/der Kinder.

Als Ergänzungspfleger wird ausgewählt

das Jugendamt der Stadt Köln.


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