Urteil vom Amtsgericht Köln - 118 C 579/09

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 69,69 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 7/10 und die Beklagte 3/10.

3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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