Beschluss vom Amtsgericht Köln - 130 AR 24/11

Tenor

Der Antrag des Beklagten, die Richterin am Amtsgericht N. für befangen zu erklären, wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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