Beschluss vom Amtsgericht Köln - 62 XVII P 168/95

Tenor

Dem früheren Ergänzungsbetreuer wird auf den Antrag vom 05.12.10 eine Vergütung einschließlich Mehrwertsteuer in Höhe von 8.216,47 Euro (in Worten achttausendzweihundertsechzehn (47/100) festgesetzt.

Dieser Anspruch richtet sich in voller Höhe gegen die Betroffene, §§ 1908i, 1835 I und III, 1836 c Nr. 2 BGB.


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