Urteil vom Amtsgericht Köln - 224 C 460/10

Tenor

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 311,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2011 zu zahlen.

2.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 84% und der Beklagte 16%.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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