Urteil vom Amtsgericht Köln - 137 C 52/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 618,- € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.02.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 800,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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