Urteil vom Amtsgericht Köln - 271 C 59/11

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 107,55 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2011 zuzüglich vorprozessualer Rechtsanwaltskosten von EUR 316,18 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 83%, die Beklagten zu 17% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.