Urteil vom Amtsgericht Köln - 144 C 148/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46,63 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.02.2011 sowie weitere 46,41 Euro zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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