Beschluss vom Amtsgericht Köln - 71 IK 189/11

Tenor

Die durch die Einwendungsgläubigerin er­ho­be­nen Ein­wen­dun­gen ge­gen den Schul­den­be­rei­ni­gungs­plan in der Fas­sung vom 11.04.2011 werden durch eine Zu­stim­mung er­setzt.


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