Urteil vom Amtsgericht Köln - 262 C 208/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 41,65 € sowie weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 55,93 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.10.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a I. 1 ZPO abgesehen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.