Urteil vom Amtsgericht Köln - 132 C 205/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.889,88 € nebst Zinsen in Höhe von 9,6 % p.a. seit dem 09.12.2010 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 6,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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