Urteil vom Amtsgericht Köln - 120 C 154/11

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bzgl. eines Betrages in Höhe von 250,00 € seit dem 16.02.2010 und. bzgl. eines weiteren Betrages in Höhe von 150,00 € seit dem 15.03.2011 zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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