Urteil vom Amtsgericht Köln - 147 C 218/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.462,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus 1.487,50 EUR seit dem 03.04.2011 und aus weiteren 2.975,- EUR seit dem 03.07.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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