Beschluss vom Amtsgericht Köln - 137 C 27/12

Tenor

Das Amtsgericht Köln erklärt sich für sachlich unzuständig und verweist auf den mit Schriftsatz vom 05.04.2012 (Blatt 68 der Gerichtsakte) vom Kläger hilfsweise gestellten Antrag den Rechtsstreit an das Landgericht Köln.


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