Urteil vom Amtsgericht Köln - 137 C 166/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicher-

heitsleistung in Höhe von 250,- € abwenden, wenn

nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher

Höhe Sicherheit leistet.


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